1.Geltungsbereich
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1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) sind Grundlage für die Beziehungen zwischen der ALLNET Computersysteme GmbH, Maistr. 2, 82110 Germering („ALLNET”) und Ihnen („Kunde”), bezogen auf die ALLSIGNAGE-Produkte. Der Zentrale Mittelpunkt der ALLSIGNAGE-Produkte ist die Digital Signage Software und damit das Content Management System (im weiteren „CMS“ genannt), welches den Namen „ALLSIGNAGE“ trägt.
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1.2 Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern. Die ALLNET Computersysteme GmbH wird keine Verträge nach diesen AGB mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB abschließen. Weitere Informationen zu den Kommunikationsdaten und den gesetzlichen Vertretern der ALLNET Computersysteme GmbH finden Sie im Impressum.
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2.Registrierung und Vertragsschluss
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2.1 Die auf der Website vorgehaltenen Dienstleistungen stellen lediglich eine Aufforderung zu einer Angebotsabgabe und noch keine rechtsverbindlichen Angebote dar. Durch die ausdrückliche Bestellung der Dienstleistung durch den Kunden gibt dieser ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch die ALLNET Computersysteme GmbH zustande. Eine wirksame Bestellung der Dienstleistungen setzt eine Registrierung des Kunden bei ALLSIGNAGE voraus, der Kunde muss über ein Kundenkonto verfügen.
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2.2 Die Registrierung setzt eine wahrheitsgemäße Ausfüllung des Registrierungsformulars auf der Plattform ALLSIGNAGE voraus; sämtliche von dem Formular als erforderlich abgefragten Daten sind wahrheitsgetreu anzugeben und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
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2.3 Die Registrierung wird durch die ALLNET Computersysteme GmbH per E-Mail bestätigt. Dazu wird ein Bestätigungslink an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Erst durch den Klick auf den darin enthaltenen Link wird der Benutzer freigeschaltet und dadurch die Registrierung abgeschlossen. Falls dieser Link nicht innerhalb von vier (4) Wochen bestätigt wird, werden die eingetragenen Daten gelöscht.
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2.4 Die ALLNET Computersysteme GmbH behält sich das Recht vor, Registrierungen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf die Registrierung.
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3.Vertragsgegenstand und Leistungskatalog
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3.1 Sämtliche von der ALLNET Computersysteme GmbH erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit dem Dienst ALLSIGNAGE erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, und es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
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3.2 Eventuelle, von dieser AGB abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, werden grundsätzlich nicht Bestandteil des Vertrags. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Anderes gilt nur, wenn eine schriftliche Bestätigung durch die ALLNET Computersysteme GmbH erteilt wird.
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3.3 Der Funktions- und Leistungsumfang von ALLSIGNAGE bietet verschiedene Funktionen, die das Veröffentlichen von eigenen oder jedenfalls vom Kunden selbst ausgewählten Inhalten auf vom Kunden betriebenen Digital Signage Systemen ermöglichen. Der genaue Umfang der Funktionen kann auf der Internetseite www.allsignage.de und ihren Unterseiten entnommen werden.
3.3.1 Mediendatenbank Die ALLNET Computersysteme GmbH stellt dem Kunden im Rahmen von ALLSIGNAGE auch einen Medienspeicher zur Verfügung, die Speicherplatz zum Entwurf und zur Speicherung von ganzen Playlisten/Slides oder Teilen davon (etwa Texte, Bilder oder Videos) bietet („Medien„). In diesem Medienspeicher können Inhalte und Dateien, die in ALLSIGNAGE selbst eingepflegt werden, gespeichert werden.
3.3.2 Verfügbarkeit und Erreichbarkeit per Internet Die ALLNET Computersysteme GmbH bietet ALLSIGNAGE als ASP-Lösung an. Der Kunde erhält deshalb über seine Zugangsdaten Zugriff auf die auf dem Server von der ALLNET Computersysteme GmbH laufenden ALLSIGNAGE Software, welche die vorgenannten Funktionen bereitstellt. Der Source Code wird hierbei nicht zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Nutzung von ALLSIGNAGE ist ein Internetzugang des Kunden. Die Veröffentlichung zur Bereitstellung von ALLSIGNAGE ist erfüllt, wenn dem Nutzer die Nutzung von ALLSIGNAGE in einem Jahresmittel (365 Tage) von 97 % am internetseitigen Ausgang des Routers von der ALLNET Computersysteme GmbH zur Verfügung steht. Von der ALLNET Computersysteme GmbH nicht verschuldete Beeinträchtigungen, insbesondere Änderungen des Betreibers an der Funktionalität seines Dienstes, Störungen in der Übertragung per Internet oder Störungen im Internetanschluss des Kunden bleiben unbeachtlich.
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3.4 Gerätelizenzen: Die ALLNET Computersysteme GmbH bietet im Rahmen von ALLSIGNAGE ausschließlich ein Lizenzmodell an, welches sich an der Menge der gebuchten bzw. aktivierten Geräte-Lizenzen orientiert. Eine Einsicht über die im Account aktivierten Geräte-Lizenzen findet der Benutzer nach dem Login in das CMS im Unterpunkt Mein Account und dort unter dem Punkt „Ihr Account“. Die Kalkulation der monatlichen oder jährlichen Rechnungen, entsprechend des in Punkt 6 dieser AGB erläuterten Preismodells, ist immer abhängig von der Anzahl der im Account des Kunden aktivierten Geräte-Lizenzen in Abhängigkeit von der gewählten Software oder Softwareerweiterung.
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4.Nutzungsrechte und Urheberrecht der durch ALLNET Computersysteme GmbH bereitgestellten Inhalte
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4.1 Nutzungsrecht: Der Rechteerwerb richtet sich nach der Art des jeweiligen ALLSIGNAGE Medienmaterials nach Maßgabe dieser Ziffer 4.
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4.1.1 Nutzungsrecht für Bildmaterial und Texte: An Nachrichtenmaterial und Bildmaterial erwirbt der Nutzer ein einfaches, entgeltliches und zeitlich sowie sachlich begrenztes Nutzungsrecht. Der Nutzer darf Nachrichtenmaterial und Bildmaterial zur zeitlich begrenzten Veröffentlichung durch Wiedergabe nutzen. Dabei ist die Veröffentlichung oder elektronische Speicherung auf vier Wochen nach Auslieferung durch ALLNET begrenzt. Die Bearbeitung von Nachrichtenmaterial und Bildmaterial ist dem Nutzer nicht gestattet.
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4.2 Urheberrecht: Das Urheberrecht am gesamten ALLSIGNAGE Medien-Material verbleibt bei der ALLNET Computersysteme GmbH oder bei den Drittquellen, soweit diese ausgewiesen worden sind. Der Nutzer ist verpflichtet, das Urheberrecht von der ALLNET Computersysteme GmbH oder den entsprechenden Drittquellen durch entsprechende Copyright-Hinweise an geeigneter Stelle deutlich zu machen, sofern nicht bereits Copyright-Hinweise vorhanden sind. Bereits vorhandene Copyright-Hinweise dürfen auch nicht entfernt werden. Der Nutzer hat entsprechend seinen Möglichkeiten das Urheberrecht von der ALLNET Computersysteme GmbH und / oder den Drittquellen gegenüber unberechtigter Nutzung Dritter zu schützen. Eine Verwendung des ALLSIGNAGE Medien-Materials für andere Zwecke bzw. in anderer Weise ist nicht erlaubt. Bei unberechtigter Nutzung, Duplizierung, Veränderung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe des Materials sowie Nichtbeachtung des Urhebervermerks hat der Nutzer die ALLNET Computersysteme GmbH von allen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch Die ALLNET Computersysteme GmbH und/oder möglichen Drittquellen bleibt davon unberührt.
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4.3 Bildmaterial und Videomaterial: Bei Verwendung des Bildmaterials und des Videomaterials jeweils ohne die von der ALLNET Computersysteme GmbH erstellten Templates ist dieses jeweils deutlich und unverwechselbar mit dem Urhebervermerk „Foto: ALLNET Computersysteme GmbH” für Bildmaterial und „Video: ALLNET Computersysteme GmbH” für Videomaterial bzw. mit den entsprechend beigefügten Agenturvermerken zu kennzeichnen, sofern nicht bereits Copyright-Hinweise vorhanden sind. Bei Bildmaterial und Videomaterial wird grundsätzlich nur das einfache Nutzungsrecht am Urheberrecht übertragen. Bildmaterial und Videomaterial, insbesondere solches, auf welchem Personen erkennbar sind, darf nur im Zusammenhang mit dem von der ALLNET Computersysteme GmbH gelieferten Begleittext (sofern vorhanden) verwendet werden. ALLSIGNAGE Medien-Material darf nicht sinnentstellend oder verfälschend verwendet werden. Jegliche Manipulation an Bildmaterial und Videomaterial, die über das normale Maß der Bearbeitung (Ausschnitte, Farbkorrekturen, technische Qualitätsverbesserung) hinausgeht, tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. Die ALLNET Computersysteme GmbH übernimmt in einem solchen Fall keinerlei Haftung.
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5.Auslieferung der Inhalte
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5.1 Bereitstellung in ALLSIGNAGE: Der Kunde hat die Möglichkeit, Nutzungsrechte für das ALLSIGNAGE Material in ALLSIGNAGE zu erwerben, sodass das entsprechende Material zur Integration in den Slides bereitsteht. Nutzungsrechte können auf eine bestimmte Anzahl von gleichzeitig einsetzbaren Displays beschränkt sein. Darüber hinaus sind Nutzungsrechte befristet auf die Laufzeit dieses ALLSIGNAGE-Vertrags.
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5.2 Abruf per Internet
Das Abrufen des ALLSIGNAGE Medien-Materials ist vollumfänglich Sache des Nutzers. Betreiber der Datenbank bzw. Plattform können die ALLNET Computersysteme GmbH selbst oder ein Erfüllungsgehilfe sein. Das ALLSIGNAGE Medien-Material als Inhalt der Datenbanken und Plattformen wird laufend aktualisiert. Es bleibt der ALLNET Computersysteme GmbH jederzeit freigestellt, die vorhandenen Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen. Der Zugang zu Datenbanken und Plattformen ist nur mit einem gültigen Usernamen und Passwort möglich.
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5.3 Verantwortlichkeiten
Die ALLNET Computersysteme GmbH übernimmt die Verantwortung für die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Übermittlungswege und der korrekten Übermittlung der Inhalte insoweit, wie die Übermittlungswege im Bereich der Infrastruktur von der ALLNET Computersysteme GmbH liegen. Die Erreichbarkeit der Datenbanken bzw. Plattformen wird mindestens 97 % im Monat betragen. Die ALLNET Computersysteme GmbH kann jedoch nicht dafür einstehen, dass durch die Benutzung, bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Der Nutzer wird gemäß Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die ALLNET Computersysteme GmbH und Erfüllungsgehilfen die Nutzerdaten bzw. Logfiles in maschinenlesbarer Form speichern und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Nutzer bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeiten. Einzelheiten der Recherchen in den Datenbanken werden vertraulich behandelt. Der Empfang von aktiv übermittelten Diensten, der Abruf der ALLNET Computersysteme GmbH sowie die Integration und Veröffentlichung des ALLSIGNAGE Medien-Materials ist ausschließlich Sache des Nutzers.
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6.Preise und Kosten
Die jeweils gültigen Preise für die Hardware, Geräte-Lizenzen und Softwareerweiterungen ergeben sich aus der jeweils auf unserer Website https://www.ALLSIGNAGE.de sowie im CMS verfügbaren Preislisten. Die jeweiligen Rechnungen an den Kunden werden je nach gewähltem Plan monatlich oder jährlich über den entsprechenden Leistungszeitraum und gebuchten bzw. gekauften Produkten erstellt.
Wenn innerhalb des Leistungszeitraums weitere Produkte (Gerätelizenzen oder Softwareerweiterungen) gebucht werden, so werden diese für die zunächst restliche Laufzeit berechnet und beim nächsten Rechnungsintervall in voller Höhe dem Kunden mit dem von ihm gewählten Zahlungsmittel (Paypal, Kreditkarte oder SEPA Lastschriftmandat) in Rechnung gestellt und entsprechend belastet.
Darüber hinaus trägt der Nutzer die eigenen Kosten (Vorhaltung der Internet-Anbindung, ggfs. Traffic-basierte Abrechnung des eigenen Providers etc.) für den Bezug des Materials.
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7.Vereinbarung zur Geheimhaltung
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7.1 Der Kunde hat die ihm mitgeteilten Zugangsdaten (Benutzerkennung, Passwort) vertraulich zu behandeln. Er ist für die Geheimhaltung und den Schutz der Zugangsdaten selbst verantwortlich und wird diese geheim halten, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von die ALLNET Computersysteme GmbH mit Ausnahme der nach Ziffer 7.2 vorgesehenen Möglichkeiten nicht weitergeben, keine sonstige Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen. Der Nutzer ist für die über den Zugang getätigten Abrufe selbst verantwortlich. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Nutzers missbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.
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7.2 Der Kunde wird bei einem Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten oder einem entsprechenden Verdacht dies der ALLNET Computersysteme GmbH unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse support@allnet.de anzeigen.
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8.Rechtevorbehalt
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8.1 Die ALLNET Computersysteme GmbH räumt dem Kunden ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung von ALLSIGNAGE für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, ALLSIGNAGE auf dem zentralen Server von der ALLNET Computersysteme GmbH zu nutzen. Klarstellend gilt, dass der Kunde, Dritten, keine wirtschaftlich eigenständige Nutzung gestatten darf, gleichwohl jedoch seine Zugangsdaten insoweit externen Dienstleistern, wie etwa Werbeagenturen oder anderen Dritten zur Verfügung stellen darf, wie sie für den Kunden Aufgaben erfüllen. Ausgenommen von dieser Regelung und bezogen auf die Übertragung und die Unterlizenzierbarkeit ist die ALLSIGNAGE Reseller Freigabe. Diese Freigabe erwirbt der Kunde bei Abschluss eines Abos von 20 Displays automatisch. Bei dieser Funktion ist es ausdrücklich gestattet, ALLSIGNAGE zu kommerziellen Zwecken weiter zu veräußern. Mit der im Funktionsumfang im Reseller-Paket enthaltenen Benutzerverwaltung (bei Buchung einer Geräte-Lizenz) kann der Kunde dazu seinen eigenen Mitarbeitern oder von Ihm beauftragten Dritten Nutzeraccounts einrichten.
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8.2 Soweit die ALLNET Computersysteme GmbH während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades von ALLSIGNAGE durch Implementierung auf dem eigenen Server bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Die ALLNET Computersysteme GmbH ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist.
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9.Preise und Zahlung
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9.1 Die jeweils gültigen Preise sowohl für ALLSIGNAGE selbst als auch für optionales der durch die ALLNET Computersysteme GmbH bereitgestelltes Material bzw. Softwareerweiterungen ergeben sich aus der im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses auf unserer Webseite www.ALLSIGNAGE.com oder im CMS wie oben beschrieben unter Punkt 3.4 genannten Preise. Alle genannten Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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9.2 Der Kunde hat nach Registrierung die Möglichkeit zwei Lizenzen unentgeltlich zu nutzen. Die ALLNET Computersystem GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzungsdauer ohne Vorankündigung auf eine Testphase zu beschränken. Die kostenlose Nutzungsdauer der zwei festgelegten Geräte gilt aber ausdrücklich und vorerst begrenzt bis 31.12.2020. Des Weiteren hat der Kunde keine Ansprüche auf Haftung- u. Garantie aus den AGB´s. Ebenso wird die ALLNET von allen Rechten Dritter freigestellt.
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9.3 Zahlungen können je nach Produkt unterschiedlich auf nachfolgenden Wegen geleistet werden: per Kreditkarte, per SEPA Lastschriftmandat, per Rechnung / Vorkasse und PayPal.
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9.4 Im Falle der wiederkehrenden monatlichen oder jährlichen zu vergütenden Nutzung von ALLSIGNAGE, sprich den Geräte-Lizenzen oder den jeweiligen Softwareerweiterungen, wird die jeweilige monatliche Vergütung zu Beginn des Vertrages im Voraus für die vollständige Mindestlaufzeit berechnet. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird die jeweilige monatliche Vergütung zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats fällig und per SEPA Lastschriftmandat oder Kreditkarte abgebucht. Sollten innerhalb der Mindestlaufzeit weitere Geräte-Lizenzen oder Softwareerweiterungen gebucht werden, so werden diese anteilig für die restliche Mindestlaufzeit berechnet und bei der nächsten Verlängerung automatisiert mit berechnet.
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9.5 In Bezug auf die grundsätzlich monatlich zu vergütende Nutzung von möglicherweise lizenziertem Material und im Falle einer ggfs. monatlich zu vergütenden Nutzung von ALLSIGNAGE selbst, wird die jeweilige monatliche Vergütung zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats fällig. Andere Entgelte/Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
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9.6 Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von der ALLNET Computersysteme GmbH an Dritte abtreten.
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10.Zahlungsverzug
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10.1 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist die ALLNET Computersysteme GmbH berechtigt, den Zugang zu ALLSIGNAGE zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Die Sperrung wird erst wieder aufgehoben, wenn der Kunde die Zahlung nachholt.
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10.2 Kommt der Kunde mit einer Frist von 21 Tagen und dreimaliger schriftlicher Aufforderung (E-Mail genügt) seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach bzw. die von ihm ausgewählte Bezahlmethode konnte nicht angewendet werden, so ist die ALLNET Computersysteme GmbH berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen Gebühr zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger zu setzen, wenn der ALLNET Computersysteme GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
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10.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der ALLNET Computersysteme GmbH vorbehalten.
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11.Anpassungen und Leistungsänderungen
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11.1 Die ALLNET Computersysteme GmbH ist grundsätzlich bereit, über die existierenden Leistungen hinaus neue Möglichkeiten zu entwickeln. Dazu bedarf es dann jedoch einer Einigung im Einzelfall. Die ALLNET Computersysteme GmbH schuldet unter diesem Vertrag keine Anpassungsleistungen bisher vorhandener Merkmale von ALLSIGNAGE.
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11.2 Die ALLNET Computersysteme GmbH kann die Leistungen von ALLSIGNAGE jederzeit in einer für den Kunden zumutbaren Weise ändern. Die Änderung ist zumutbar, wenn sie aus einem von der ALLNET Computersysteme GmbH nicht zu vertretenden Grund erforderlich wird, wie z. B. bei Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer oder den Hosting-Partner, und die Leistungsmerkmale, wie in Leistungszusammenfassung und Benutzerdokumentation beschrieben, weiterhin erfüllt sind. Die ALLNET Computersysteme GmbH wird den Kunden auf die Änderung mindestens sechs (6) Wochen vor dem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail hinweisen.
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11.3 Unabhängig hiervon ist die ALLNET Computersysteme GmbH jederzeit berechtigt, das Leistungsangebot oder Teile desselben zu ändern oder zu ergänzen, die keine wesentlichen Bestandteile des Vertrags betreffen. Die ALLNET Computersysteme GmbH wird dem Kunden die Änderung oder Ergänzung spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail ankündigen. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per Email widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. Die ALLNET Computersysteme GmbH wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, kann die ALLNET Computersysteme GmbH den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.
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11.4 Im Falle von Vertragsverletzungen durch den Kunden kann die ALLNET Computersysteme GmbH unbeschadet sonstiger Ansprüche die Bereitstellung von ALLSIGNAGE ohne Einhaltung einer Frist einstellen bzw. Zugänge sperren, sofern die Vertragsverletzung nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist (Abmahnung) nicht beseitigt wird. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche behält sich die ALLNET Computersysteme GmbH ausdrücklich vor.
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12.Leistungsverweigerungsrecht der ALLNET Computersysteme GmbH
Wird die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware ohne Verschulden von der ALLNET Computersysteme GmbH durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist die ALLNET Computersysteme GmbH berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Die ALLNET Computersysteme GmbH wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
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13.Gewährleistungsbeschränkung auf die gesetzlichen Bestimmungen
Über die in diesen AGB ausdrücklich genannten, bestehen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen nicht, soweit die ALLNET Computersysteme GmbH nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haftet.
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14.Haftungsklauseln
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Die ALLNET Computersysteme GmbH haftet unabhängig vom Rechtsgrund ausschließlich für Schäden, die ALLNET, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht einfach fahrlässig verursachen. Vertragswesentlich ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
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14.2 Im Falle von einfacher oder grober Fahrlässigkeit nach Ziffer 14.1 ist die Haftung beschränkt auf typische Schäden, welche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
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14.3 Die Haftung von der ALLNET Computersysteme GmbH aufgrund der Verletzung einer ausdrücklich gewährten Garantie, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Der Nutzer hat aktiv an einer Schadensminderung mitzuwirken.
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14.4 Im Falle eines Datenverlusts ist die Haftung von der ALLNET Computersysteme GmbH nach Ziffer 13.1 beschränkt auf die typischen Wiederherstellungskosten, welche entstehen, wenn regelmäßig dem Risiko angemessene Sicherungskopien erstellt werden.
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14.5 Im Übrigen ist die Haftung von der ALLNET Computersysteme GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB und für Schäden, die durch unbefugten Zugriff Dritter beim Nutzer entstehen.
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15.Laufzeit und Kündigung
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15.1 Der Kunde kann bzgl. der Laufzeit des Vertrages zwischen einer monatlichen oder einer jährlichen wählen. Einsicht über die Laufzeit findet er im CMS und dem unter Punkt 3.4 näher beschriebenen Weg.
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15.2 Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der die ALLNET Computersysteme GmbH zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von der ALLNET Computersysteme GmbH dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattetem Maß hinaus nutzt, rechtswidrige Inhalte, die entweder Buß- und/oder Strafsanktionen begründen oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen einpflegt und/oder die Verletzung auf eine Abmahnung von der ALLNET Computersysteme GmbH hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
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15.3 Die Kündigung muss nicht schriftlich bzw. in Textform erfolgen. Hierfür reicht ein Klick auf den Button “Account löschen” bzw. „Abonnement kündigen“ im CMS in der ALLSIGNAGE Konto-Verwaltung oder in den Einstellungen unter „Mein Abonnement“ gefolgt von der Eingabe des einen Passworts. Durch die Kündigung mit einer Frist von mindestens einem Tag werden sämtliche Abonnements des jeweiligen Accounts unwiderruflich gelöscht und bei der Löschung des Account werden auch sämtliche Daten und Einstellungen innerhalb des Accounts unwiderruflich gelöscht.
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15.4 Im Falle einer Kündigung wird die ALLNET Computersysteme GmbH den Zugang deaktivieren. Der Kunde muss die Nutzung der Software aufgeben.
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16.Schlussbestimmungen
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16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist München/Bayern als Gerichtsstand vereinbart.
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16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
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16.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
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16.4 Im Falle von Abweichungen gilt die deutsche Sprachfassung; die Übersetzung in andere Sprachen dient allein dem besseren Verständnis.
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Sonderregelungen für Reseller u. Enterprise Lizenzen
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- Gegenstand dieses Absatzes ist der Betrieb einer ALLSIGNAGE Enterprise Lizenz, ggf. als White-Label Version.
(Definition: White-Label-Version = Version im eigenen Design und mit eigenem Name des Partners) Einzelheiten zum Lizenzangebot sind in Anlage 1 festgehalten.
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- Der Lizenznehmer einer Enterprise-Lizenz erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit das nicht übertragbare einfache Nutzungsrecht an der erworbenen ALLSIGNAGE Enterprise Lizenz. Eine Veräußerung von Unterlizensierung wird für diese spezielle Lizenzform (Enterprise-Lizenz) ausdrücklich vereinbart, jedoch mit folgenden Einschränkungen:
- Die ALLNET muss von allen Rechten Dritter freigestellt werden.
- Der Lizenznehmer ist dazu verpflichtet alle rechtlich notwendigen Informationen für den Betrieb einer SAAS-Plattform online für seine Kunden bereit zu stellen. Die ALLNET kann ggf. gegen eine Gebühr behilflich sein.
- Kommt der Lizenznehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung des monatlichen Betrages nach zweimaligem schriftlichen Hinweis (E-Mail genügt) nicht nach, so ist ALLNET berechtigt seinen Zugang bis zur Zahlung sämtlicher offenen Beträgt zu sperren. Sollte der Partner seine Zahlungen nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Sperrung nachkommen, so werden alle Zugänge der Accounts der Kunden des Lizenznehmers ebenfalls gesperrt. Sollte mit einer weiteren Frist von 3 Monaten die offenen Zahlungen nicht beglichen werden, so werden sämtliche Daten des Accounts des Lizenznehmers unwiderruflich gelöscht.
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- Im Falle der Enterprise-Lizenz steht dem Lizenznehmer bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund oder sonstigen Gründen, kein Anspruch auf einen Ausgleich oder eine Entschädigung für die Schaffung eines Kundenstammes zu, insbesondere kein Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB in direkter oder analoger Anwendung.
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- Sollte die ALLNET feststellen, dass der Lizenznehmer den Ihm in der Mediendatenbank zur Verfügung gestellten Speicherplatz nicht für Digital Signage übliche Zwecke verwendet, sondern in beliebiger anderer Form missbraucht ist die ALLNET umgehend dazu berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und sämtliche Zugänge zu sperren. Der Lizenznehmer kann aus dem Vorgehen keine Ansprüche gegenüber der ALLNET wirksam machen.
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- Der Kunde als auch der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Ebenso wenig ist der Kunde als auch der Lizenznehmer berechtigt, gegen Ansprüche von ALLNET aufzurechnen, wenn seine Forderung nicht gerichtlich festgestellt oder von ALLNET ausdrücklich anerkannt ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden als auch dem Lizenznehmer nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsverhältnis beruhen und sofern sie zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.
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- Alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen einer Verjährungszeit von 12 Monaten, beginnend mit der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände.
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